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   VGH Bayern, 10.01.2005 - 2 CS 04.3304   

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VGH Bayern, 10.01.2005 - 2 CS 04.3304 (https://dejure.org/2005,72505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2005 - 2 CS 04.3304 (https://dejure.org/2005,72505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 2 CS 04.3304 (https://dejure.org/2005,72505)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch

    Eine konkrete Lösung des auf der Hand liegenden Immissionskonflikts ist auch nicht im Hinblick auf die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, dass Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7; BayVGH B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3; B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2), entbehrlich.
  • VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623

    Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Eine konkrete Lösung des auf der Hand liegenden Immissionskonflikts ist auch nicht im Hinblick auf die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, dass Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7; BayVGH B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3; B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2), entbehrlich.
  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.3232

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im Innenbereich und Einfügen des Bauvorhabens

    Allerdings gilt die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, wonach Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02, NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3; B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2).
  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

    Der Grundstücksnachbar hat deshalb die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Bauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Immissionen der zu- und abfahrenden Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 -juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS16.1417 - juris Rn. 17; B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 23 m.w.N.; B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 2 CS 09.1977

    Parkliftanlage; TA Lärm; Nachbar; unbegründete Beschwerde

    Denn wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen in beiden Fällen die (unmittelbaren) Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehende Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH vom 10.1.2005 Az. 2 CS 04.3304 - juris).
  • VG München, 25.05.2016 - M 9 SN 16.179

    Vereinbarkeit einer Garage mit dem Gebot der Rücksichtnahme

    Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2; B.v. 11.6.1999 - 20 ZB 99.1359, 20 C 99.1360 - juris Rn. 5).
  • VG München, 07.12.2016 - M 9 K 16.3410

    Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser

    Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die Emissionen, die von der im Zusammenhang mit einer wie hier zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehen, im Regelfall hinnehmen (BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2).
  • VG München, 27.04.2015 - M 8 K 13.1019

    Nachbarklage wegen Emissionen durch Stellplätze

    Dabei ist der in § 12 Abs. 2 BauNVO enthaltenen Grundentscheidung Rechnung zu tragen (BVerwG, B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2).
  • VG München, 07.12.2016 - M 9 K 16.3315

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung

    Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris).
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