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VGH Bayern, 10.01.2005 - 2 CS 04.3304 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.625
Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch
Eine konkrete Lösung des auf der Hand liegenden Immissionskonflikts ist auch nicht im Hinblick auf die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, dass Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (…vgl. BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7; BayVGH B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3;… B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2), entbehrlich. - VG München, 27.03.2013 - M 8 SN 13.623
Anwohnertiefgarage; Allgemeines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; …
Eine konkrete Lösung des auf der Hand liegenden Immissionskonflikts ist auch nicht im Hinblick auf die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, dass Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (…vgl. BVerwG B. v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7; BayVGH B. v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3;… B. v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2), entbehrlich. - VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.3232
Nachbarklage gegen Baugenehmigung im Innenbereich und Einfügen des Bauvorhabens …
Allerdings gilt die zu § 12 Abs. 2 BauNVO entwickelte Regelvermutung, wonach Nachbarn die von nach Art. 12 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen Stellplätzen ausgehenden Immissionen im Regelfall hinzunehmen haben (…vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02, NVwZ 2003, 1516 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 3;… B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977 - juris Rn. 2).
- VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus
Der Grundstücksnachbar hat deshalb die Errichtung notwendiger Garagen und Stellplätze für ein Bauvorhaben und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Immissionen der zu- und abfahrenden Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen (…vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 -juris Rn. 6 ff.;… BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS16.1417 - juris Rn. 17;… B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15 m.w.N.;… B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 23 m.w.N.;… B.v. 12.7.2007 - 15 ZB 06.3088 - juris Rn. 7; B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 09.09.2009 - 2 CS 09.1977
Parkliftanlage; TA Lärm; Nachbar; unbegründete Beschwerde
Denn wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten (§ 12 Abs. 2 BauNVO) müssen in beiden Fällen die (unmittelbaren) Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehende Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (vgl. BayVGH vom 10.1.2005 Az. 2 CS 04.3304 - juris). - VG München, 25.05.2016 - M 9 SN 16.179
Vereinbarkeit einer Garage mit dem Gebot der Rücksichtnahme
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2;… B.v. 11.6.1999 - 20 ZB 99.1359, 20 C 99.1360 - juris Rn. 5). - VG München, 07.12.2016 - M 9 K 16.3410
Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die Emissionen, die von der im Zusammenhang mit einer wie hier zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehen, im Regelfall hinnehmen (BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris Rn. 2). - VG München, 27.04.2015 - M 8 K 13.1019
Nachbarklage wegen Emissionen durch Stellplätze
- VG München, 07.12.2016 - M 9 K 16.3315
Drittanfechtung einer Baugenehmigung
Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die von der im Zusammenhang mit einer zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehenden Emissionen im Regelfall hinnehmen (BayVGH, B.v. 10.1.2005 - 2 CS 04.3304 - juris).